Allgemeine Geschäftsbedingungen der Party-Bus GmbH, Grosswangen (Luzern)
Party-Bus GmbH
Gewerbe Mooshof 10
6022 Grosswangen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Dienstleistungen, die von der Party-Bus GmbH mit Sitz in Grosswangen, Luzern, angeboten werden. Mit der Buchung eines Party-Busses akzeptiert der Kunde diese AGBs.
- Dienstleistungen
Die Party-Bus GmbH bietet massgeschneiderte Fahrdienstleistungen für private und geschäftliche Anlässe an. Unsere Leistungen umfassen die Bereitstellung eines Party-Busses samt Fahrer für die vereinbarte Dauer und Route.
- Buchung und Stornierung
Buchungen können telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website vorgenommen werden. Eine Buchung gilt als bestätigt, sobald der Kunde eine Bestätigung von der Party-Bus GmbH erhalten hat.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Für Stornierungen, die bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin eingehen, fallen keine Gebühren an. Bei Stornierungen, die weniger als 14 Tage vor dem Termin erfolgen, berechnet die Party-Bus GmbH eine Stornogebühr von 20% des Gesamtpreises. Stornierungen, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin eingehen, werden mit bis zu 40% des vereinbarten Preises berechnet.
- Zahlungsbedingungen
Für die Dienstleistungen der Party-Bus GmbH sind keine Anzahlungen erforderlich. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Haftung
Die Party-Bus GmbH haftet nicht für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug verloren gehen oder beschädigt werden. Die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Anbieters entstehen, bleibt unberührt.
- Datenschutz
Die Party-Bus GmbH verpflichtet sich, alle persönlichen Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Das Schweizer Recht ist anwendbar.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.